Mit Urteil vom 1. April 2021 (Az. I ZR 45/20) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Vergütungssätze eines Gesamtvertrags (hier: für USB-Sticks und Speicherkarten) nach dessen Kündigung als Tarife weitergelten. Will die ZPÜ nach Kündigung dieVergütungssätze erhöhen, so trägt sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Änderung der Sachlage eingetreten ist, die eine solche Erhöhung rechtfertigt. Andernfalls gelten die Vergütungssätze des bisherigen Gesamtvertrags als Tarif weiter. ... mehr Wenn Sie hierzu, oder generell Fragen zu den urheberrechtlichen Geräte- und Speichermedienabgaben haben, sprechen sie uns gerne an! Wir beraten seit über 12 Jahren Gerätehersteller, Importeure und Händler von PC, Mobiltelefone, Tablets, MP3-Playern und anderen Geräten der Unterhaltungselektronik, USB-Sticks, und ext. Festplatten, andere Speichermedien, etc. gegen die Forderungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ und der VG Wort, VG Bild-Kunst und anderer Verwertungsgesellschaften, und führen eine Vielzahl von Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren vor der Schiedsstelle nach dem VGG am DPMA, dem OLG München, dem Bundesgerichtshof BGH und dem Bundesverfassungsgericht!