Öst. Austro Mechana und AKM fordern Speichermedienvergütung nach § 42b öst. UrhG von deutschen Händlern

In den letzen Wochen hat die österreichische Verwertungsgesellschaft austro meachna vermehrt deutsche Online-Händler von neuen und auch von gebrauchten (refurbished) Mobiltelefonen, Tablets, MP3-Player und anderen elektronischen Vervielfältigungsgeräten und Speichermedien angeschrieben und nach §§ 42b ff. öst. UrhG zur Erteilung von Auskunft über Verkäufe nach Österreich aufgefordert. Die austro mechana kündigt an, basierend auf den erteilten Auskünften Rechnungen zu stellen und die Zahlung der österreichischen "Speichermedienvergütung" (auch bekannt als Leerkassetten- oder Festplattenvergütung) ggf. einzuklagen. ... mehr

Die austro mechana geht dabei davon aus, dass auch (deutsche) Exporteure für ihre Verkäufe nach Österreich abgabe- und meldepflichtig nach §§ 42b ff., 90a Abs. 1 öst. UrhG sind. Für gebrauchte Geräte verlangt die austro mechana dieselben Tarife (Vergütungssätze), wie für Neugeräte, und zwar auch für solche Geräte, die in Deutschland keiner Abgabepflicht unterliegen!

Nach unsere Auffassung ist die Auskunft nicht in dem geforderten Maße geschuldet – wenn überhaupt. Meldepflichtig nach § 90a Abs. 1 öst. UrhG ist unsere Erachtens vorrangig der Importeur mit Sitz in Österreich. Auch die Höhe der geforderten Vergütung für gebrauchte und refurbished Geräte und Speichermedien begegnet erheblichen Bedenken, insb. hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem"gerechten Ausgleich" nach Art. 5 Abs. 2 lit. b) der europäischen InfoSoc-RiL 2001/29/EG.

Wenn Sie auch von der autrao mechana angeschrieben wurden, sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren IT-Unternehmen zu allen Fragen der Geräte- und Speichermedienabgaben, nicht nur in Deutschland (§§ 54 ff. UrhG, Art. 5 Abs. 2 lit. b) InfoSoc-RiL 2001/29/EG), sondern auch z.B. in den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz und Österreich, und verfügen über ein Netzwerk an Kollegen, die sie dort ggf. vor Gericht vertreten können!

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!

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