In der aktuellen Ausgabe der juristischen Online-Fachzeitschrift JurPC setzt sich Dr. Joachim von Ungern-Sternberg umfassend mit den Folgen des Urteils des BGH zur Verlegerbeteiligung (Urt. v. 21. April 2016, Az. I ZR 198/13 – Verlegeranteil), in der der BGH festgestellt hat, dass die jahrzehntelange Praxis der Verlegerbeteiligung der Verwertungsgesellschaften rechts- und treuwidrig zu Lasten der Urheber war, auseinander und widerlegt dabei die Thesen, die Prof. Riesenhuber bereits als Parteigutachter der unterlegenen VG Wort in diesem Verfahren aufgestellt, und seit dem immer wieder verbreitet hat. Den Aufsatz von von Ungern-Sternberg finden sie hier. ... mehr Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden sie u.a. hier (zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) und hier (Entscheidung des BGH zur GEMA und Beteiligung der Musikverleger).