Wie schon die Beteiligung der Verleger ist auch die Beteiligung von Herausgebern an den Wahrnehmungserträgen der VG Wort treu- und rechtswidrig, wie Joachim von Ungern-Sternberg in dem soeben erschienenen Ausfatz "Die Herausgeberbeteiligung der VG Wort – rechtswidrige Ausschüttungen an nichtberechtigte Dritte", JurPC Web-Dok. 25/2019, und Martin Vogel in seinem Aufsatz "Die Herausgeberbeteiligung der VG Wort – eine neue Räuberpistole aus dem Urheberrecht?", MR 2018, 162, gezeigt haben. Eine Selbstkorretur der VG Wort ist nicht zu erwarten (vgl. dazu die Ausführungen von von Ungern-Sternberg in jurPC Web-Dok. 105/2018) und auch die Aufsicht beim DPMA wird wohl erneut untätig bleiben. Auch Klagen von Autoren gegen diese rechtswidrige Praxis sind (noch) keine bekannt.