Kennzeichnende Markennutzung für fremdes Ersatzteil zulässig (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 03.05.2022, Az. 6 W 28/22)
Mit Beschluss vom 3. Mai 2022, Az. 6 W 28/22, hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass die kennzeichnende Nutzung geschützter Marken eines Herstellers komplexer Geräte (hier: von Philips als einem der weltweit führenden Hersteller von Elektrorasierern und Inhaberin der internationalen Wort-/Bildmarke "PHILIPS") zur Kennzeichnung von kompatiblen Fremd-Ersatzteilen (hier: Ersatz-Scheraufsätze für von der Antragstellerin hergestellte […]