Unlautere Nachahmung und Rufausbeutung durch Vertrieb von Plastikuhren (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.02.2022, Az. 6 U 202/20 – Swatch ./. Amazon)
Mit Urteil vom 17.02.2022, Az. 6 U 202/20, hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt, dass der Vertrieb von Plastikuhren auch dann eine wettbewerbswidrige unlautere Nachahmung der bekannten Uhren des Herstellers Swatch darstellen können, wenn diese Uhren eine abweichende markenmäßige Kennzeichnung tragen.