Beschlussverfügungen auch im Wettbewerbsrecht unzulässig (Verletzung der prozessualen Waffengleichheit, BVerfG, Beschl. v. 31. Juli 2020, Az. 1 BvR 1379/20)

Mit Beschluss vom 31. Juli 2020 (Az. 1 BvR 1379/20) hat das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des Ersten Senats) in einer Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung der "prozessualen Waffengleichheit" in einem lauterkeitsrechtlichen Eilverfahren gerügt wurde, festgestellt, dass einseitige Beschlussverfügungen auch im Wettbewerbsrecht (UWG) in der Regeln als Verletzung der prozessualen Waffengleichheit unzulässig sind. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt […]

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